Hautchirurgie

Operationen im Gesichtshautbereich sind eine verantwortungsvolle Aufgabe

Narbenkorrekturen

Als Folge eines Unfalles oder eines chirurgischen Eingriffes können störende Narben im Gesichtbereich verbleiben. Manche Patienten neigen auch zu einer überschießenden Narbenbildung. Diese Narben kann man nicht verschwinden lassen oder unsichtbar machen, es besteht aber die Möglichkeit sie durch eine Korrektur deutlich unauffälliger zu gestalten. Hierfür stehen zahlreiche operative und nicht-operative Verfahren zur Verfügung, die individuell auf Ihren Fall angewandt werden können. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Entfernung von störenden oder krankhaften Hautveränderungen

Neben ästhetisch störenden Hautveränderungen (z.B. „Leberflecke“) gibt es auch Veränderungen im Gesichtshautbereich, die aufgrund ihres zweifelhaften oder bösartigen Charakters entfernt werden müssen. Insbesondere bei letzteren ist eine Entfernung im Gesunden entscheidend. Diese wird mit Hilfe einer feingeweblichen Untersuchung durch einen Pathologen kontrolliert.

Abhängig von der Größe und Lage des durch die Entfernung entstehenden Defektes sind spezielle Nahttechniken und Maßnahmen zur Gewebeverschiebung erforderlich um die entstehende Narbe möglichst unauffällig zu gestalten.

Hinsichtlich der Entscheidung über die Notwendigkeit der Entfernung einer Hautveränderung arbeiten wir eng mit Ihrem behandelnden Haus- oder Hautarzt zusammen. Insbesondere nach Entfernung von bösartigen Tumoren im Hautbereich ist eine regelmäßige Nachsorge durch diese von großer Bedeutung.